Erste-Hilfe-Lehrkraft nach DGUV Grundsatz 304-001

Unsere Ausbilderseminare qualifizieren Sie zur Durchführung von Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen sowie spezialisierten Schulungen gemäß den geltenden Vorgaben des DGUV Grundsatzes 304-001.

Erste-Hilfe-Lehrkraft nach DGUV Grundsatz 304-001

Erste-Hilfe-Lehrkraft

Überblick Ausbilderseminare

Erste-Hilfe-Lehrkräfte-Ausbildung (Lehrschein)

Qualifizierung zur Durchführung von Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen sowie Erste-Hilfe-Schulungen gemäß den geltenden Vorgaben. Diese Ausbildung berechtigt zur Durchführung von Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen nach DGUV Grundsatz 304-001.

 

Schwerpunkte der Ausbildung
  • Methodik und Didaktik der Erste-Hilfe-Ausbildung
  • Planung, Durchführung und Bewertung von Schulungen
  • Rechtliche Grundlagen für Erste-Hilfe-Lehrkräfte
  • Rolle und Verantwortung als Ausbilder:in

 

Voraussetzungen

Für die Zulassung als Erste-Hilfe-Lehrkraft ist eine medizinische Grundqualifikation (z. B. Sanitätsausbildung) erforderlich. Diese ist nicht Bestandteil dieser Ausbildung und muss separat nachgewiesen werden.

 
Zur Ausbildung

 

Überblick Fortbildungen

Fortbildung: Verlängerung der Lehrberechtigung (16 UE)

Erforderlich zur Aufrechterhaltung der Lehrberechtigung für Erste-Hilfe-Lehrkräfte.

Voraussetzung: Gültiger Lehrschein.

 
Zur Fortbildung

 

Fortbildung: Lehrberechtigung „Erste Hilfe am Kind“

Erweiterung der Lehrberechtigung zur Durchführung von Schulungen „Erste Hilfe am Kind“ gemäß DGUV Grundsatz 304-001.

 
Zur Fortbildung

 

Weiterbildung zum Sehtester nach § 67 FeV

Qualifizierung zur Durchführung von Sehtests nach § 67 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Geeignet für Fahrschulen, Erste-Hilfe-Schulen und Bildungseinrichtungen, die die gesetzlich geforderten Fachkräfte nachweisen müssen.

Hinweis: Online-Kurs

 
Zum Online-Kurs

Erste-Hilfe-Lehrkraft Fortbildungen