
Überblick Ausbilderseminare
Erste-Hilfe-Lehrkräfte-Ausbildung (Lehrschein)
Qualifizierung zur Durchführung von Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen sowie Erste-Hilfe-Schulungen gemäß den geltenden Vorgaben. Diese Ausbildung berechtigt zur Durchführung von Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen nach DGUV Grundsatz 304-001.
Schwerpunkte der Ausbildung
- Methodik und Didaktik der Erste-Hilfe-Ausbildung
- Planung, Durchführung und Bewertung von Schulungen
- Rechtliche Grundlagen für Erste-Hilfe-Lehrkräfte
- Rolle und Verantwortung als Ausbilder:in
Voraussetzungen
Für die Zulassung als Erste-Hilfe-Lehrkraft ist eine medizinische Grundqualifikation (z. B. Sanitätsausbildung) erforderlich. Diese ist nicht Bestandteil dieser Ausbildung und muss separat nachgewiesen werden.
Überblick Fortbildungen
Fortbildung: Verlängerung der Lehrberechtigung (16 UE)
Erforderlich zur Aufrechterhaltung der Lehrberechtigung für Erste-Hilfe-Lehrkräfte.
Voraussetzung: Gültiger Lehrschein.
Fortbildung: Lehrberechtigung „Erste Hilfe am Kind“
Erweiterung der Lehrberechtigung zur Durchführung von Schulungen „Erste Hilfe am Kind“ gemäß DGUV Grundsatz 304-001.
Weiterbildung zum Sehtester nach § 67 FeV
Qualifizierung zur Durchführung von Sehtests nach § 67 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Geeignet für Fahrschulen, Erste-Hilfe-Schulen und Bildungseinrichtungen, die die gesetzlich geforderten Fachkräfte nachweisen müssen.
Hinweis: Online-Kurs