Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
im betrieblichen Arbeitsschutz gelten klare gesetzliche Vorgaben. Diese Lektion gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und die Verantwortung aller Beteiligten.
Wer trägt die Verantwortung?
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Unternehmer, Geschäftsleitung, Führungskräfte und weisungsbefugte Personen tragen Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz.
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Die Verantwortung richtet sich nach der jeweiligen betrieblichen Position und dem Aufgabenbereich.
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Selbstverständlich bleibt die Unternehmensleitung immer in der Gesamtverantwortung.
Rechte und Pflichten der Beschäftigten
Nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und DGUV Vorschrift 1 gelten folgende Pflichten für alle Beschäftigten:
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Mitwirken beim Arbeitsschutz.
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Befolgen von Anweisungen der Führungskräfte.
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Persönliche Schutzausrüstung (PSA) korrekt verwenden.
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Arbeitsmittel und Maschinen nur bestimmungsgemäß nutzen.
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Gefahren und Mängel unverzüglich melden.
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Gefahren dürfen nicht verschwiegen werden
Spezielle Rechte der Beschäftigten
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Recht auf sichere Arbeitsbedingungen.
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Anspruch auf regelmäßige und verständliche Unterweisungen.
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Recht auf persönliche Schutzausrüstung.
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Recht auf Beschwerde bei Mängeln.
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Recht auf Arbeitsverweigerung bei akuter Gefahr.
Besondere Stellung der Sicherheitsbeauftragten
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Sicherheitsbeauftragte haben keine zusätzlichen Weisungsbefugnisse.
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Sie tragen keine besondere Haftung.
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Ihnen dürfen aus ihrer Tätigkeit keine Nachteile entstehen.
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Sie sind berechtigt, an Begehungen und Unfalluntersuchungen teilzunehmen und Einblick in relevante Ergebnisse zu erhalten.
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Sie dürfen Fortbildungsangebote der Berufsgenossenschaften nutzen.
Zusammenarbeit und Informationspflicht
Der Betrieb muss den Sicherheitsbeauftragten:
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Informationen über das Unfallgeschehen zugänglich machen.
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Gelegenheit zur Zusammenarbeit mit Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt geben.
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Teilnahme an Betriebsbegehungen ermöglichen.
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Zugang zu relevanten Unfall- und Untersuchungsergebnissen gewähren.
Zusammenfassung
Arbeitsschutz ist gesetzliche Pflicht.
Sowohl die Führungskräfte als auch die Mitarbeitenden haben gesetzlich geregelte Rechte und Pflichten. Sicherheitsbeauftragte unterstützen die Umsetzung dieser Regeln.