Kursinhalt
3. Juristisch auf der sicheren Seite
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5. Kommunikation & Sozialkompetenz im Arbeitsschutz
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6. Fachkompetenz Arbeitsschutz – Teil 1: Grundlagen & Arbeitsmittel
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7. Fachkompetenz Arbeitsschutz – Teil 2: Gefahrstoffe
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8. Fachkompetenz Arbeitsschutz – Teil 3: Bildschirmarbeitsplätze & Ergonomie
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9. Fachkompetenz Arbeitsschutz – Teil 4: Lärm, Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Heben von Lasten, Beleuchtung & Klima
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10. Praxisbeispiele für Sicherheitsbeauftragte
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Abschlussprüfung
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Online-Seminar Sicherheitsbeauftragte

Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

in dieser letzten Fachkompetenz-Lektion lernen Sie weitere wichtige physische Gefährdungen im Arbeitsalltag kennen: Lärm, Klima, das Heben von Lasten, die richtige Beleuchtung sowie den Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA).

 


Beleuchtung am Arbeitsplatz

  • Tageslicht ist ideal, reicht jedoch oft nicht aus.

  • Zu wenig Licht → Müdigkeit, Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen.

  • Blendungen durch falsche Lichtquellen vermeiden.

Richtwerte Beleuchtungsstärke:

Bereich Lux
Verkehrswege 20 Lux
Umkleideräume 200 Lux
Montage, Verpackung 300 Lux
Büroarbeit / Bildschirm 500 Lux

Raumklima

Wohlbefinden hängt ab von Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftbewegung:

Tätigkeit Temperatur
Büroräume 20 °C
Pausenräume 21 °C
Schwere körperliche Arbeit 12 °C
Verkaufsräume 19 °C
Sitzende Tätigkeiten 19 °C

Eine relative Luftfeuchtigkeit von ca. 50 % wird empfohlen.

Heben und Tragen von Lasten

Gefährdungen:

  • Belastung der Wirbelsäule

  • Verletzungsgefahr durch falsches Heben

  • Abhängigkeit von Gewicht, Körperhaltung, Häufigkeit

Grundsätze:

  • Manuelle Lastenhandhabung möglichst vermeiden.

  • Belastungsgrenzen:

    • Männer: bis 10 kg unproblematisch

    • Frauen: bis 5 kg unproblematisch

  • Für höhere Lasten → Leitmerkmalmethode anwenden.

  • Beschäftigte regelmäßig unterweisen.

Lärm

  • Lärmschwerhörigkeit: zweithäufigste Berufskrankheit.

  • Nicht heilbar → Prävention ist entscheidend.

Maßnahmen zur Lärmminderung:

  • Lärmverursachung technisch begrenzen.

  • Arbeitsbereiche akustisch abschirmen.

  • Persönliche Schutzausrüstung wie Gehörschutz einsetzen.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • PSA wird eingesetzt, wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen.

  • Beispiele:

    • Schutzhelm

    • Gehörschutz

    • Schutzbrille

    • Atemschutz

    • Schutzhandschuhe

    • Sicherheitsschuhe

  • PSA muss:

    • dem Gefährdungspotenzial entsprechen

    • regelmäßig geprüft und gepflegt werden

    • korrekt angewendet werden


Zusammenfassung

Licht, Klima, Lärm, Heben und Tragen sowie der Einsatz von PSA sind wichtige Aspekte des täglichen Arbeitsschutzes. Sicherheitsbeauftragte achten aufmerksam auf alle Gefährdungen im betrieblichen Alltag.