Kursinhalt
3. Juristisch auf der sicheren Seite
0/2
5. Kommunikation & Sozialkompetenz im Arbeitsschutz
0/2
6. Fachkompetenz Arbeitsschutz – Teil 1: Grundlagen & Arbeitsmittel
0/2
7. Fachkompetenz Arbeitsschutz – Teil 2: Gefahrstoffe
0/2
8. Fachkompetenz Arbeitsschutz – Teil 3: Bildschirmarbeitsplätze & Ergonomie
0/2
9. Fachkompetenz Arbeitsschutz – Teil 4: Lärm, Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Heben von Lasten, Beleuchtung & Klima
0/2
10. Praxisbeispiele für Sicherheitsbeauftragte
0/1
Abschlussprüfung
0/1
Online-Seminar Sicherheitsbeauftragte

Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

der Umgang mit Gefahrstoffen gehört zu den sensibelsten Bereichen im Arbeitsschutz. In dieser Lektion lernen Sie die Grundlagen zur sicheren Handhabung von Gefahrstoffen, gesetzlichen Vorgaben und Schutzmaßnahmen.

 


Was sind Gefahrstoffe?

  • Gefahrstoffe sind Stoffe oder Gemische, die eine Gefahr für Gesundheit oder Umwelt darstellen können.

  • Beispiele: Chemikalien, Gase, Stäube, Dämpfe.

  • Die zentrale gesetzliche Grundlage ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Wichtige Grundsätze im Umgang mit Gefahrstoffen

Maßnahme Bedeutung
Gefährdungsbeurteilung Bewertung der Gefahren am Arbeitsplatz
Schutzmaßnahmen Technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen
Sicherheitsdatenblatt Information über Zusammensetzung, Gefahren und Handhabung
Kennzeichnung GHS-Piktogramme mit Symbolen und Warnhinweisen
Unterweisung Regelmäßige Schulung der Beschäftigten
Gesundheitsüberwachung Vorsorgeuntersuchungen bei Exposition

Aufnahmewege von Gefahrstoffen

Gefahrstoffe können auf drei Wegen in den Körper gelangen:

  • Einatmen (Inhalation): Gase, Dämpfe, Stäube, Aerosole

  • Verschlucken (oral): z. B. durch Hand-Mund-Kontakt

  • Hautkontakt (dermal): insbesondere bei beschädigter Haut

Gesundheitliche Wirkungen

Mögliche Folgen des Kontakts mit Gefahrstoffen:

  • Atemwegserkrankungen (Asthma, COPD)

  • Organschäden (Leber, Niere, Nerven)

  • Krebsrisiko durch krebserregende, mutagene oder erbgutverändernde Stoffe.

Gefahrstoffkennzeichnungen (GHS-Piktogramme)

  • Explosiv

  • Entzündlich

  • Oxidierend

  • Gas unter Druck

  • Ätzend

  • Giftig

  • Gesundheitsgefahr (z. B. krebserregend)

  • Umweltgefährlich

Diese Piktogramme sind international standardisiert.

Gefahrstoffverzeichnis und Dokumentation

  • Alle im Betrieb eingesetzten Gefahrstoffe müssen in einem Gefahrstoffverzeichnis erfasst werden.

  • Regelmäßige Aktualisierung ist Pflicht.

Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung

Die Beurteilung umfasst:

  1. Ermittlung aller eingesetzten Gefahrstoffe

  2. Informationssammlung (z. B. Sicherheitsdatenblätter)

  3. Gefährdungsbewertung

  4. Festlegung der Schutzmaßnahmen

  5. Kontrolle der Wirksamkeit

  6. Dokumentation.

Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip

  • S: Substitution → Gefährlichen Stoff ersetzen.

  • T: Technische Maßnahmen → Absaugungen, geschlossene Systeme.

  • O: Organisatorische Maßnahmen → Arbeitszeitbegrenzung, Zugangsregelung.

  • P: Persönliche Schutzmaßnahmen → PSA wie Atemschutz, Handschuhe.

Zusammenfassung

Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen erfordert Wissen, Aufmerksamkeit und konsequente Umsetzung von Schutzmaßnahmen.