Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
der Umgang mit Gefahrstoffen gehört zu den sensibelsten Bereichen im Arbeitsschutz. In dieser Lektion lernen Sie die Grundlagen zur sicheren Handhabung von Gefahrstoffen, gesetzlichen Vorgaben und Schutzmaßnahmen.
Was sind Gefahrstoffe?
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Gefahrstoffe sind Stoffe oder Gemische, die eine Gefahr für Gesundheit oder Umwelt darstellen können.
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Beispiele: Chemikalien, Gase, Stäube, Dämpfe.
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Die zentrale gesetzliche Grundlage ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Wichtige Grundsätze im Umgang mit Gefahrstoffen
Maßnahme | Bedeutung |
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Gefährdungsbeurteilung | Bewertung der Gefahren am Arbeitsplatz |
Schutzmaßnahmen | Technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen |
Sicherheitsdatenblatt | Information über Zusammensetzung, Gefahren und Handhabung |
Kennzeichnung | GHS-Piktogramme mit Symbolen und Warnhinweisen |
Unterweisung | Regelmäßige Schulung der Beschäftigten |
Gesundheitsüberwachung | Vorsorgeuntersuchungen bei Exposition |
Aufnahmewege von Gefahrstoffen
Gefahrstoffe können auf drei Wegen in den Körper gelangen:
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Einatmen (Inhalation): Gase, Dämpfe, Stäube, Aerosole
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Verschlucken (oral): z. B. durch Hand-Mund-Kontakt
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Hautkontakt (dermal): insbesondere bei beschädigter Haut
Gesundheitliche Wirkungen
Mögliche Folgen des Kontakts mit Gefahrstoffen:
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Atemwegserkrankungen (Asthma, COPD)
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Organschäden (Leber, Niere, Nerven)
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Krebsrisiko durch krebserregende, mutagene oder erbgutverändernde Stoffe.
Gefahrstoffkennzeichnungen (GHS-Piktogramme)
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Explosiv
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Entzündlich
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Oxidierend
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Gas unter Druck
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Ätzend
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Giftig
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Gesundheitsgefahr (z. B. krebserregend)
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Umweltgefährlich
Diese Piktogramme sind international standardisiert.
Gefahrstoffverzeichnis und Dokumentation
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Alle im Betrieb eingesetzten Gefahrstoffe müssen in einem Gefahrstoffverzeichnis erfasst werden.
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Regelmäßige Aktualisierung ist Pflicht.
Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung
Die Beurteilung umfasst:
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Ermittlung aller eingesetzten Gefahrstoffe
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Informationssammlung (z. B. Sicherheitsdatenblätter)
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Gefährdungsbewertung
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Festlegung der Schutzmaßnahmen
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Kontrolle der Wirksamkeit
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Dokumentation.
Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip
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S: Substitution → Gefährlichen Stoff ersetzen.
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T: Technische Maßnahmen → Absaugungen, geschlossene Systeme.
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O: Organisatorische Maßnahmen → Arbeitszeitbegrenzung, Zugangsregelung.
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P: Persönliche Schutzmaßnahmen → PSA wie Atemschutz, Handschuhe.
Zusammenfassung
Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen erfordert Wissen, Aufmerksamkeit und konsequente Umsetzung von Schutzmaßnahmen.