Kursinhalt
3. Juristisch auf der sicheren Seite
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5. Kommunikation & Sozialkompetenz im Arbeitsschutz
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6. Fachkompetenz Arbeitsschutz – Teil 1: Grundlagen & Arbeitsmittel
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7. Fachkompetenz Arbeitsschutz – Teil 2: Gefahrstoffe
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8. Fachkompetenz Arbeitsschutz – Teil 3: Bildschirmarbeitsplätze & Ergonomie
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9. Fachkompetenz Arbeitsschutz – Teil 4: Lärm, Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Heben von Lasten, Beleuchtung & Klima
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10. Praxisbeispiele für Sicherheitsbeauftragte
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Abschlussprüfung
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Online-Seminar Sicherheitsbeauftragte

Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
herzlich willkommen zur ersten Lektion Ihrer Ausbildung zur Sicherheitsbeauftragten bzw. zum Sicherheitsbeauftragten.
In dieser Einheit erhalten Sie einen Überblick über die Entwicklung des Arbeitsschutzes – von den ersten Anfängen in der Industrialisierung bis zu den heutigen gesetzlichen Regelungen.


Die Anfänge des Arbeitsschutzes

Mit der Industrialisierung verschlechterten sich die Arbeitsbedingungen drastisch:

  • Gefährliche Maschinen, keine Schutzvorrichtungen

  • Häufige, teils tödliche Arbeitsunfälle

  • Keine Entschädigung bei Arbeitsunfällen, es sei denn, dem Unternehmer konnte schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden. 

 

Kinderarbeit

  • Anfang des 19. Jahrhunderts war Kinderarbeit weit verbreitet.

  • Kinder wurden ohne Ausbildung in Fabriken eingesetzt.

  • 1839: Erste gesetzliche Regelung in Preußen:

    • Kinder unter 9 Jahren: keine Beschäftigung mehr erlaubt.

    • Jugendliche bis 16 Jahre: max. 10 Stunden tägliche Arbeitszeit.

👉 Heutiger Vergleich: Eine 10-Stunden-Schicht wäre für Erwachsene in den meisten Berufen heute undenkbar.

 

Erste Sicherheitsorganisationen und Versicherungen

  • 1872: Gründung des Vereins zur Überwachung der Dampfkessel — erste organisierte Sicherheitsinspektionen.

  • 1883: Einführung der Krankenversicherung in Preußen.

  • 1884: Unfallversicherungsgesetz:

    • Unfallrenten

    • Heilbehandlung

    • Unfallverhütung

    • Gründung der Berufsgenossenschaften 

Politische Entwicklungen

  • Kaiser Wilhelm II. förderte den Arbeitsschutz aktiv.

  • Bismarck befürchtete wirtschaftliche Nachteile durch zu viele Schutzmaßnahmen.

👉 Ergebnis: Es entstand ein Spannungsfeld zwischen Fürsorgepflicht und wirtschaftlichen Interessen.

Meilensteine Ende 19. Jahrhundert

1891: Preußischer Staatsrat beschließt umfassende Schutzmaßnahmen:

  • Abschaffung der Sonntagsarbeit.

  • Kinderarbeit unter 13 Jahren wird untersagt.

  • Jugendliche unter 16: max. 10 Stunden täglich.

  • Frauen: max. 11 Stunden täglich.

  • Verbot von Nachtarbeit für Jugendliche und Frauen

Nach den Weltkriegen

  • Während der Weltkriege: starke Lockerung der Arbeitsschutzvorschriften.

  • Nach 1945: Neuanfang und schrittweise Einführung moderner Regelungen.

  • Arbeitsschutz wurde zunehmend politisch diskutiert und fester Bestandteil der Gesetzgebung

Modernes Arbeitsschutzrecht

  • 1974: Inkrafttreten des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).

  • 1996: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) → Gefährdungsbeurteilung wird Pflicht.

  • Seit 2013: Psychische Belastungen als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung

Zusammenfassung

Der Arbeitsschutz entwickelte sich über Jahrzehnte von reiner Arbeitgeberpflicht zu einem umfassenden, gesetzlich verankerten Gesundheitsschutzsystem für alle Beschäftigten.