Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
in dieser Lektion lernen Sie die wichtigsten Akteure und Verantwortlichkeiten im betrieblichen Arbeitsschutz kennen. Der Arbeitsschutz funktioniert nur im Team – und genau dieses Team stellen wir Ihnen jetzt vor.
Alle tragen Verantwortung
Im Unternehmen gilt grundsätzlich:
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Jede und jeder ist verpflichtet, zum Arbeitsschutz beizutragen.
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Das betrifft sowohl die Geschäftsführung als auch jede einzelne Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter.
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Nur durch Zusammenarbeit entsteht wirksamer Arbeitsschutz
Beteiligte Akteure im Arbeitsschutz
Zu den festen Ansprechpartnern und Gremien gehören:
Beteiligte | Aufgabe |
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Unternehmer/in | Gesamtverantwortung für Arbeitsschutz |
Führungskräfte | Umsetzung und Organisation der Schutzmaßnahmen |
Fachkraft für Arbeitssicherheit | Beratung zu sicherer Arbeitsgestaltung |
Betriebsarzt | Medizinische Betreuung und Vorsorge |
Betriebliche Interessenvertretung | Mitbestimmung, z. B. Betriebsrat |
Ersthelfer/in | Erste Hilfe im Notfall |
Brandschutzhelfer/in | Brandschutzmaßnahmen |
Arbeitsschutzausschuss | Koordination aller Beteiligten |
Arbeitsschutz ist Führungsaufgabe
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Die Geschäftsleitung trägt die Verantwortung.
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Sie muss Strukturen und Abläufe schaffen.
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Die Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben und zählt zu den wichtigsten Führungsaufgaben.
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Aufgaben können an geeignete Personen delegiert werden, die Verantwortung verbleibt aber immer bei der Unternehmensleitung
Betriebsrat und Mitbestimmung
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In größeren Betrieben vertreten Betriebsräte die Interessen der Beschäftigten.
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Sie haben Mitbestimmungsrechte bei der Gefährdungsbeurteilung und der Arbeitsschutzbetreuung
Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
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Muss in jedem Betrieb bestellt werden.
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Aufgaben u. a.:
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Beratung bei der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze
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Unterstützung bei der Beschaffung von PSA (Persönliche Schutzausrüstung)
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Durchführung von Sicherheitsbegehungen
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Unfalluntersuchungen und Ursachenanalyse
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Unterstützung bei Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen
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Betriebsärztlicher Dienst
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Beurteilt Gesundheitsrisiken (z. B. Infektionen, Rückenbelastungen, psychische Belastungen).
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Führt Eignungsuntersuchungen durch.
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Unterstützt bei Wiedereingliederungen nach Erkrankungen.
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Fördert ergonomische Arbeitsplätze
Sicherheitsbeauftragte
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Werden vom Unternehmer bestellt.
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Pflicht bei mehr als 20 Beschäftigten.
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Aufgaben:
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Unfallgefahren erkennen
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Beobachten, ob Schutzmaßnahmen eingehalten werden
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Kolleginnen und Kollegen durch Vorbildwirkung zum sicheren Arbeiten motivieren.
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Keine Weisungsbefugnis, ausschließlich unterstützende Tätigkeit
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Zusammenfassung
Arbeitsschutz ist Teamarbeit.
Jede Person im Betrieb leistet ihren Beitrag — von der Geschäftsführung bis zur Sicherheitsbeauftragten.
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