Kursinhalt
3. Juristisch auf der sicheren Seite
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5. Kommunikation & Sozialkompetenz im Arbeitsschutz
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6. Fachkompetenz Arbeitsschutz – Teil 1: Grundlagen & Arbeitsmittel
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7. Fachkompetenz Arbeitsschutz – Teil 2: Gefahrstoffe
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8. Fachkompetenz Arbeitsschutz – Teil 3: Bildschirmarbeitsplätze & Ergonomie
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9. Fachkompetenz Arbeitsschutz – Teil 4: Lärm, Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Heben von Lasten, Beleuchtung & Klima
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10. Praxisbeispiele für Sicherheitsbeauftragte
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Abschlussprüfung
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Online-Seminar Sicherheitsbeauftragte

Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

in dieser Lektion lernen Sie die wichtigsten Akteure und Verantwortlichkeiten im betrieblichen Arbeitsschutz kennen. Der Arbeitsschutz funktioniert nur im Team – und genau dieses Team stellen wir Ihnen jetzt vor.


Alle tragen Verantwortung

Im Unternehmen gilt grundsätzlich:

  • Jede und jeder ist verpflichtet, zum Arbeitsschutz beizutragen.

  • Das betrifft sowohl die Geschäftsführung als auch jede einzelne Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter.

  • Nur durch Zusammenarbeit entsteht wirksamer Arbeitsschutz

 

Beteiligte Akteure im Arbeitsschutz

Zu den festen Ansprechpartnern und Gremien gehören:

Beteiligte Aufgabe
Unternehmer/in Gesamtverantwortung für Arbeitsschutz
Führungskräfte Umsetzung und Organisation der Schutzmaßnahmen
Fachkraft für Arbeitssicherheit Beratung zu sicherer Arbeitsgestaltung
Betriebsarzt Medizinische Betreuung und Vorsorge
Betriebliche Interessenvertretung Mitbestimmung, z. B. Betriebsrat
Ersthelfer/in Erste Hilfe im Notfall
Brandschutzhelfer/in Brandschutzmaßnahmen
Arbeitsschutzausschuss Koordination aller Beteiligten

Arbeitsschutz ist Führungsaufgabe

  • Die Geschäftsleitung trägt die Verantwortung.

  • Sie muss Strukturen und Abläufe schaffen.

  • Die Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben und zählt zu den wichtigsten Führungsaufgaben.

  • Aufgaben können an geeignete Personen delegiert werden, die Verantwortung verbleibt aber immer bei der Unternehmensleitung

Betriebsrat und Mitbestimmung

  • In größeren Betrieben vertreten Betriebsräte die Interessen der Beschäftigten.

  • Sie haben Mitbestimmungsrechte bei der Gefährdungsbeurteilung und der Arbeitsschutzbetreuung

Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)

  • Muss in jedem Betrieb bestellt werden.

  • Aufgaben u. a.:

    • Beratung bei der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze

    • Unterstützung bei der Beschaffung von PSA (Persönliche Schutzausrüstung)

    • Durchführung von Sicherheitsbegehungen

    • Unfalluntersuchungen und Ursachenanalyse

    • Unterstützung bei Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen

Betriebsärztlicher Dienst

  • Beurteilt Gesundheitsrisiken (z. B. Infektionen, Rückenbelastungen, psychische Belastungen).

  • Führt Eignungsuntersuchungen durch.

  • Unterstützt bei Wiedereingliederungen nach Erkrankungen.

  • Fördert ergonomische Arbeitsplätze

Sicherheitsbeauftragte

  • Werden vom Unternehmer bestellt.

  • Pflicht bei mehr als 20 Beschäftigten.

  • Aufgaben:

    • Unfallgefahren erkennen

    • Beobachten, ob Schutzmaßnahmen eingehalten werden

    • Kolleginnen und Kollegen durch Vorbildwirkung zum sicheren Arbeiten motivieren.

    • Keine Weisungsbefugnis, ausschließlich unterstützende Tätigkeit


Zusammenfassung

Arbeitsschutz ist Teamarbeit.
Jede Person im Betrieb leistet ihren Beitrag — von der Geschäftsführung bis zur Sicherheitsbeauftragten.


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Notizenbook für Lerneinheiten