Unfälle dokumentieren – bei Bedarf Durchgangsarzt aufsuchen

Die Dokumentation im „Verbandbuch“ dient der Sicherung eines möglichen Anspruchs auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) – besonders bei zunächst harmlos wirkenden Verletzungen, die sich später verschlimmern können.

Ein Durchgangsarzt ist aufzusuchen, wenn die Verletzung schwerer ist, eine Arbeitsunfähigkeit droht oder eine Behandlung über den Unfalltag hinaus notwendig ist.

 

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