Erste-Hilfe-Lehrkraft nach DGUV Grundsatz 304-001

Unsere Ausbilderseminare qualifizieren Sie zur Durchführung von Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen sowie spezialisierten Schulungen gemäß den geltenden Vorgaben des DGUV Grundsatzes 304-001.

Erste-Hilfe-Lehrkraft nach DGUV Grundsatz 304-001

Überblick Ausbilderseminare

Erste-Hilfe-Lehrkräfte-Ausbildung (Lehrschein)

Qualifizierung zur Durchführung von Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen sowie Erste-Hilfe-Schulungen gemäß den geltenden Vorgaben. Diese Ausbildung berechtigt zur Durchführung von Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen nach DGUV Grundsatz 304-001.

 

Schwerpunkte der Ausbildung
  • Methodik und Didaktik der Erste-Hilfe-Ausbildung
  • Planung, Durchführung und Bewertung von Schulungen
  • Rechtliche Grundlagen für Erste-Hilfe-Lehrkräfte
  • Rolle und Verantwortung als Ausbilder:in

 

Voraussetzungen

Für die Zulassung als Erste-Hilfe-Lehrkraft ist eine medizinische Grundqualifikation (z. B. Sanitätsausbildung) erforderlich. Diese ist nicht Bestandteil dieser Ausbildung und muss separat nachgewiesen werden.

 
Zur Ausbildung

 

Medizinische Basisausbildung für Erste Hilfe Lehrkräfte (mind. 48 UE)

Ablauf:

  1. Buchen Sie Ihren Präsenztermin
  2. Sie erhalten Ihre Online-Zugangsdaten und beginnen die Online-Lerneinheiten zu bearbeiten. Dazu stehen jeweils PDF-Arbeitsblätter und Video-Präsentationen zur Verfügung.
  3. Bearbeiten Sie einen Online-Test.
  4. Wir begrüßen Sie persönlich zu unserem Präsenztermin
  5. Beenden Sie die medizinische Basis-Qualifikation mit einem praktischem Test am Präsenztermin.

Hinweis: Online-Kurs + Präsenz

 
Zum Online-Kurs

 

Überblick Fortbildungen

Fortbildung: Verlängerung der Lehrberechtigung (16 UE)

Erforderlich zur Aufrechterhaltung der Lehrberechtigung für Erste-Hilfe-Lehrkräfte.

Voraussetzung: Gültiger Lehrschein.

 
Zur Fortbildung

 

Fortbildung: Lehrberechtigung „Erste Hilfe am Kind“

Erweiterung der Lehrberechtigung zur Durchführung von Schulungen „Erste Hilfe am Kind“ gemäß DGUV Grundsatz 304-001.

 
Zur Fortbildung

 

Weiterbildung zum Sehtester nach § 67 FeV

Qualifizierung zur Durchführung von Sehtests nach § 67 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Geeignet für Fahrschulen, Erste-Hilfe-Schulen und Bildungseinrichtungen, die die gesetzlich geforderten Fachkräfte nachweisen müssen.

Hinweis: Online-Kurs

 
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