Erste Hilfe Kurse – kompetent, praxisnah, BG / UK-Abrechnung möglich

Ihre Qualifikation für den Notfall

Ob Ausbildung, Fortbildung oder spezielle Angebote für Einrichtungen: Unsere Erste-Hilfe-Kurse sind praxisorientiert aufgebaut und vermitteln Sicherheit im Ernstfall.

Inhouse-Veranstaltung: Erste Hilfe Kurse direkt in Ihrer Kita, Betrieb oder Einrichtung

Gerne führen wir unsere Erste-Hilfe-Kurse auch als Inhouse-Veranstaltung direkt in Ihrem Unternehmen durch.

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Erste-Hilfe Schulungen

Öffentliche Erste-Hilfe-Kurse – Weiterleitung zum Kooperatspartner:

Ausbildung „Erste Hilfe“

Für alle betrieblichen Ersthelfenden, Führerscheinbewerber:innen und Interessierte. (Weiterleitung zum Kooperationspartner)

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Fortbildung „Erste Hilfe“

Speziell für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende zur Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse.
Für Ersthelfende in Betrieben ist eine regelmäßige Fortbildung erforderlich. (Weiterleitung zum Kooperationspartner)

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Schulung für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Erste Hilfe in Einrichtungen wie Kitas und Schulen – abgestimmt auf die speziellen Anforderungen in pädagogischen Arbeitsfeldern.
(Weiterleitung zum Kooperationspartner)

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Inhouse-Veranstaltung: Erste Hilfe Kurse direkt in Ihrer Kita, Betrieb oder Einrichtung

Gerne führen wir unsere Erste-Hilfe-Kurse auch als Inhouse-Veranstaltung direkt in Ihrem Unternehmen durch.

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Abrechnung über Ihre zuständige Berufsgenossenschaft

Sofern Ihr Unternehmen Mitglied einer Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse ist, kann eine Kostenübernahme ausschließlich für die Teilnahme einzelner betrieblicher Ersthelfender an der Ausbildung durch den zuständigen Unfallversicherungsträger erfolgen. Eine Kostenübernahme für den Kurs als Gesamtleistung ist ausgeschlossen.

Die Abrechnung setzt voraus, dass die von der Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse geforderten Abrechnungsformulare vollständig, korrekt ausgefüllt und im Original spätestens am Kurstag vorgelegt werden. Maßgeblich sind ausschließlich die Vorgaben des jeweiligen Unfallversicherungsträgers.

napaso ist ausschließlich ausführender Dienstleister und hat keinen Einfluss auf Art, Umfang oder Voraussetzungen der Kostenübernahme.

Werden die erforderlichen Abrechnungsunterlagen nicht, unvollständig oder nicht fristgerecht vorgelegt oder von der Berufsgenossenschaft nicht anerkannt, ist napaso berechtigt, die entstandenen Kurskosten dem jeweiligen Betrieb bzw. Auftraggeber direkt in Rechnung zu stellen. Eine nachträgliche Kostenübernahme durch den Unfallversicherungsträger ist ausgeschlossen.